Küstenschutz in Zeiten des Klimawandels
DEICHVERSTÄRKUNG BÜSUMER KOOG
UVS und LBP
Für den ca. 2,7 km langen Deichabschnitt im Bereich der Ortslage der Gemeinde Büsum besteht das Erfordernis zur Verstärkung bei gleichzeitiger Neugestaltung der Deichflächen für den Bade- und Kurbetrieb. Im Zusammenhang mit der Deichbaumaßnahme entsteht ein Bedarf von rd. 330.000 cbm Füll- und Abdeckboden, welcher überwiegend aus Kleientnahmestellen im Binnenland gedeckt wird.
Auf der Grundlage von Biotop- und Brutvogelkartierungen, artenschutzrechtlicher Betrachtungen und FFH-Verträglichkeitsvorprüfungen wurden sowohl für die Deichbaumaßnahme als auch für die Bodenentnahmen die Umweltauswirkungen abgeprüft. Angesichts der besonderen Ausgangssituation ergaben sich für die Deichverstärkung weder geänderte Trassierungen noch Außen- oder Binnendeichsverstärkungen, so dass sich als wesentliche Verluste und Beeinträchtigungen die touristisch bedingten zusätzlichen Versiegelungen und die baubedingten Störungen sowohl der Vogelwelt als auch der Menschen im Hinblick auf die Erholungsnutzung ergeben. Auf den Bodenentnahmeflächen kommt es zu erheblichen Eingriffen in die Schutzgüter Boden, Wasser und Landschaftsbild.
Im nachfolgenden LBP wurden die Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen konkretisiert. Insbesondere für die Bodenentnahmeflächen wurden zur Gestaltung der entstehenden Gewässer schematische Regelprofile für die Ufer entwickelt, die in der Bauphase flexibel zur Anwendung kommen. Sowohl für die Baumaßnahmen am Deich als auch für die Kleientnahmestellen wurden zur Konfliktvermeidung differenzierte artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen besonders für Vögel formuliert.
Der naturschutzrechtliche Ausgleich der Gesamtmaßnahme konnte
insbesondere durch die naturnahe Gestaltung der entstehenden Abbaugewässer erreicht
werden.